Die SP Nidau ist befremdet, dass sich im Nidauer Gemeinderat keine Mehrheit für eine Bewilligung für Schweizer Fahrende finden liess. Die Ablehnung des Gesuches der Fahrenden ist diskriminierend und wird von der SP Nidau nicht unterstützt.
Es ist ein Fakt, dass nach wie vor zu wenige Plätze für die Fahrenden vorhanden sind, obwohl die Fahrenden in der Schweiz als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten gelten, welches die Schweiz 1998 ratifiziert hat.
In seinem Urteil vom 28. März 2003 hat das Bundesgericht gestützt auf dieses Rahmenübereinkommen das Recht der Fahrenden auf ihre Lebensweise und damit auf angemessene Halteplätze ausdrücklich anerkannt.
Die SP Nidau würde die Erteilung einer Bewilligung darum begrüssen. Durch deren Erteilung könnte die Stadt Nidau ihre Bedingungen für den Aufenthalt vorgeben und die entstehenden Infrastrukturkosten könnten verrechnet werden. Es würde damit eine sinnvolle Zwischennutzung geschaffen, die für beide Seiten konstruktiv wäre.
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