Am südlichen Eingang von Nidau, auf der linken Seite steht ein schützenswertes Objekt, das um die Jahrhundertwende 1899/1900 erbaut wurde. Im Erdgeschoss sind Büroräumlichkeiten, und in den beiden Obergeschossen je eine Wohnung eingebaut.
Der Kauf der Liegenschaft durch die Stadt Nidau erfolgte im Jahr 2013 aus strategischen Gründen, so konnte die Stadt bei der Gestaltung und Neuplanung des Quartiers westlich des Bahnhofes entsprechend mitreden und mitentscheiden. Seit fünf Jahren ist das Gebäude unbewohnt, das hat verschiedene Gründe: Der Unterhalt des Gebäudes wurde nur marginal durchgeführt, da verschiedene Projekte im Quartier am Laufen waren und noch unklar war, wie und was mit dem Gebäude geschehen sollte. Die Wohnungen waren sanierungsbedürftig und ein Wasserschaden hatte noch zusätzliche, durch die Versicherung gedeckt Schäden verursacht, was zusätzliche Arbeiten im und am Haus zur Folge nötig gemacht hätte. Durch personelle Wechsel verzögerten sich die dringend nötigen Arbeiten.
Eine Sanierung ist unumgänglich
Für eine künftige Nutzung oder Vermietung bedarf es nun einer umfassenden Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz und der technischen Anlagen. Zu beachten sind im Besonderen auch die energetischen, bauphysikalischen und lärmschutzrelevanten Anforderungen. Dementsprechend sind auch die aktuellen Sicherheits- und Brandschutzanforderungen einzuhalten und mit den Ansprüchen der Denkmalpflege abzustimmen.
Im Stadtrat wurde das Geschäft «Sanierung Hauptstrasse 78» in der Septembersitzung 2020 behandelt. Der Sanierung wurde mit 16 Ja zu 12 Nein zugestimmt und dafür 1.465 Millionen Franken bewilligt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen und so wird am kommenden 13. Juni in einer Volksabstimmung über dieses Geschäft entschieden.
Der Steuerhaushalt der Gemeinde wird nicht belastet
Die Finanzierung der geplanten Sanierung erfolgt nicht über den Steuerhaushalt, sondern sie erfolgt im Rahmen der allgemeinen Liquiditätsbewirtschaftung der Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen. Aus dem kantonalen Förderprogramm ist mit mehreren Beiträgen, insgesamt über 120’000 Franken zu rechnen und versicherungsseitig stehen noch fast 90’000 Franken aus, die an den entstandenen Wasserschaden geleistet werden.
Nach erfolgter Renovation können zwei sanierte Wohnungen auf energetisch neustem Stand vermietet werden und im Erdgeschoss stehen Büroräumlichkeiten zur Verfügung. Mit der Vermietung fliessen entsprechende Mieterträge in Nidaus Taschen.
Nichts tun oder ein Verkauf sind schlechte Optionen
Ohne die Sanierung muss die Stadt das Guggerhaus entweder weiterhin bei hohen Betriebskosten und ohne Mietzinseinnahmen unterhalten oder verkaufen. Im Hinblick auf die Neuplanung dieses Quartiers jedoch ist es von Vorteil, wenn Nidau Eigentümerin der Liegenschaft ist, so bleibt in Bezug auf die Neugestaltung des Eingangs zum Stedtli der Planungsspielraum erhalten.
Es ist eine sinnvolle Investition, dieses schützenswerte Objekt zu bewahren und den energetisch vorgeschriebenen Vorschriften entsprechend anzupassen, so dass dieses schöne Gebäude für Nidau und die Nachwelt erhalten bleibt. Sagen Sie darum am 13. Juni JA zur Sanierung der Hauptstrasse 78!